Die Zahl der Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften lag im Juli erneut über dem Niveau vor der Corona-Pandemie. Der Anstieg bei den Insolvenzzahlen ist jedoch vorerst zu Ende.
Schließungen großer Arbeitgeber führen zu hohen und dauerhaften Lohnverlusten bei den Beschäftigten. Die Analyse des IWH zeigt, dass in den größten 10 Prozent der Unternehmen, deren Insolvenz im Juli gemeldet wurde, ca. 9 300 Arbeitsplätze betroffen waren. Die Zahl der betroffenen Beschäftigten in den größten 10 Prozent der Unternehmen liegt damit im Juli in etwa auf dem Durchschnittswert für den Monat Juli in den Jahren 2016 bis 2019. Die meisten Arbeitsplätze entfallen auf Insolvenzen im Handel und in der Industrie. Die Zahl der betroffenen Industriearbeitsplätze liegt dennoch unter dem Mittel der vergangenen zwölf Monate.
„Die hohen Zahlen in den Monaten Juni und Juli markieren das vorläufige Ende des Anstiegs bei den Insolvenzen“, sagt Steffen Müller, Leiter der Abteilung Strukturwandel und Produktivität des IWH sowie der dort angesiedelten Insolvenzforschung. „Für die Monate August und September erwarten wir keinen wesentlichen Anstieg der Insolvenzzahlen.“
Deutlich schneller als die amtliche Statistik liefert der IWH-Insolvenztrend des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) jeden Monat einen belastbaren Befund zum bundesweiten Insolvenzgeschehen für Personen- und Kapitalgesellschaften. Die Ergebnisse weisen nur geringfügige Abweichungen von den amtlichen Zahlen auf, die mit etwa zwei Monaten Zeitverzug eine umfassende Einschätzung der Lage erlauben. Der IWH-Insolvenztrend ist deshalb ein verlässlicher Frühindikator. Für seine Analysen wertet das IWH die aktuellen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Registergerichte aus und verknüpft sie mit Bilanzkennzahlen betroffener Unternehmen. Dank seiner langjährigen Expertise, gebündelt in der IWH-Insolvenzforschungsstelle, gehört das Institut bundesweit zu den führenden Einrichtungen auf diesem Themengebiet.
Die im IWH-Insolvenztrend gemeldeten Insolvenzen für Kapital- und Personengesellschaften umfassen in der Regel mehr als 90 Prozent der von Unternehmensinsolvenz betroffenen Arbeitsplätze und 95 Prozent der Forderungen. Damit bilden diese Zahlen verlässlich die direkten volkswirtschaftlichen Konsequenzen des Insolvenzgeschehens ab. Auch die amtliche Statistik weist monatlich vorläufige Insolvenzzahlen aus. Diese beziehen sich jedoch auf alle Regelinsolvenzen. Regelinsolvenzen umfassen neben den im IWH-Insolvenztrend erfassten Personen- und Kapitalgesellschaften auch die gesamtwirtschaftlich wenig relevante Gruppe der Kleinstunternehmen. Zudem werden auch bestimmte natürliche Personen wie Selbstständige oder ehemals selbstständig Tätige mit unüberschaubaren Vermögensverhältnissen sowie privat haftende Gesellschafter und Einzelunternehmer gemeldet. Die Zahl der Personen- und Kapitalgesellschaften macht weniger als die Hälfte der Regelinsolvenzen aus. Die monatliche Zahl der Regelinsolvenzen schwankt sehr viel stärker als die Zahlen des IWH-Insolvenztrends.