Stefan Kapferer, Vorsitzender der Geschäftsführung von 50Hertz freut sich, dass das Bundesverwaltungsgericht heute die Planung des Unternehmens bestätigt hat: „Endlich können wir dieses für die Energiewende so wichtige Projekt nach 17 Jahren Planungs- und Genehmigungsverfahren bauen – und den erneuerbaren Strom liefern, den unser Land so dringend braucht. Das Urteil ist damit nicht nur eine klare Entscheidung zugunsten des Klimaschutzes – sondern auch zugunsten des Standorts Berlin-Brandenburg und Ostdeutschland. Das ist ein Erfolg, der allerdings nicht darüber hinwegtäuschen kann, dass das gesamte Verfahren ein Paradebeispiel dafür ist, woran es bei großen Klimaschutzprojekten in Deutschland krankt: Doppelprüfungen nahezu gleicher Sachverhalte, unzureichende personelle und technische Ausstattung von Genehmigungsbehörden und Gerichten, Vorrang von Partikularinteressen vor den Interessen der Allgemeinheit. All das wird sich schnell und massiv ändern müssen. Die Bundesregierung hat das erkannt und Änderungen der einschlägigen Gesetze auf den Weg gebracht. Jetzt kommt es darauf an, dass dies auf breiter Front auch auf regionaler Ebene von vielen Stakeholdern mitgetragen wird.“
Die Uckermarkleitung wird die 1958 in Betrieb genommene mit 220 Kilovolt (kV) betriebene Leitung durch eine leistungsfähigere 380-kV-Leitung ersetzen. Um das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin zu schonen, weicht der Ersatzneubau Richtung Osten aus. Die Uckermarkleitung wird eine Länge von 115 Kilometern haben und das Umspannwerk Neuenhagen bei Berlin mit dem in Bertikow bei Prenzlau und dem Umspannwerk in Vierraden bei Schwedt verbinden. Auf einer Länge von 45 Kilometern südlich von Golzow bei Britz hatte 50Hertz auf der Basis eines Planergänzungsbeschlusses und einer Entscheidung des BVerwG bereits ein vorläufiges Baurecht: Dort sind mittlerweile zahlreiche neue Masten errichtet worden und 50Hertz kommt auch mit den Seilzugarbeiten gut voran.
Die ersten Überlegungen für einen Ersatzneubau der Uckermarkleitung waren bereits 2005 angestellt worden. Die nationale Bedeutung des Vorhabens wurde dann 2009 im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) vom Deutschen Bundestag festgestellt. Nach Planfeststellungsbeschluss, Klagen, einem ersten Urteil des BVerwG im Jahr 2016 sowie einem darauf hin erfolgten umfangreichen Planergänzungsverfahren unter besonderer Berücksichtigung des Vogelschutzes, hatte das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) im August 2020 einen Planergänzungsbeschluss zur Errichtung der Leitung erlassen. Damit hatte 50Hertz bereits damals Baurecht. Dieser Beschluss des LBGR wurde jedoch vom Nabu Brandenburg erneut beklagt, und es dauerte noch einmal zwei Jahre bis zum nun gefällten Urteil im Hauptsacheverfahren.