Mittwoch, November 27, 2024

Klimaschutzoffensive für den Mittelstand

Die Corona-Pandemie hat den Klimaschutz aus den Schlagzeilen verdrängt. Doch die langfristige Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft bleibt eines der wichtigsten Zukunftsthemen in Deutschland. Deshalb fördern Bund und Länder mit einer Vielzahl von Programmen Maßnahmen zum Klimaschutz im Unternehmen. Von Matthias Salm

So unterstützen die KfW Bankengruppe und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie seit März vergangenen Jahres die Bemühungen des Mittelstands um mehr Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutz mit einem neuen Förderprogramm. Die „Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“ bietet zinsgünstige Kredite in Verbindung mit attraktiven Zuschüssen für Investitionen in die Herstellung und Nutzung klimafreundlicher Anlagen und Produkte.

Als entscheidendes Förderkriterium gilt, dass sich die zu finanzierenden Maßnahmen an der EU-Definition für nachhaltiges Wirtschaften (die so genannte EU-Taxonomie) orientieren. Die Ende 2022 in Kraft tretende EU-Taxonomie definiert die künftigen Standards für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Die Fördermittel können beispielsweise für die Herstellung klimafreundlicher Technologien, Produkte und Schlüsselkomponenten, für den Einsatz klimafreundlicher Produktionsverfahren, die Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte aus Erneuerbaren Energien und für den Einsatz von Green IT in Anspruch genommen werden.

Förderfähig sind gewerbliche und kommunale Unternehmen (mit weniger als 500 Millionen Euro Jahresumsatz), Einzelunternehmer und Freiberufler. Es stehen zinsgünstige Kreditbeträge bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben zur Verfügung. Ein besonderer Clou: die attraktiven Klimazuschüsse, die zusammen mit den Darlehen beantragt werden können.

Mehr Informationen: www.kfw.de/293

Weitere Förderprogramme vom Bund und den ostdeutschen Ländern:

Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft

Dieses Förderprogramm der KfW ermöglicht die Finanzierung von Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Wärme-Technologien in der Wirtschaft. Dabei unterteilt sich das Programm in vier Förder-Module: Modul 1 umfasst so genannte Querschnittstechnologien, gefördert werden hier investive Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten Technologien.

In Modul 2 wird die Bereitstellung von Prozesswärme aus Erneuerbaren Energiequellen wie etwa Biomasse- oder Solaranlagen unterstützt. Modul 3 stellt Förderkredite für den Erwerb von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Sensorik und Energiemanagement-Software bereit. Modul 4 ermöglicht die energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen. Der Kreditbetrag beläuft sich auf maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben.

Mehr Informationen: www.kfw.de/295

KfW-Energieeffizienz­programm – Produktions­anlagen/­-prozesse

Das KfW-Energieeffizienzprogramm unterstützt Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen/-prozesse mit zinsgünstigen Darlehen. Die Mittel fließen für alle Investitionsmaßnahmen, die eine Energieeinsparung von mindestens zehn Prozent erzielen, beispielsweise in den Bereichen Maschinen/Anlagen/Prozesstechnik, Druckluft/Vakuum/Absaugtechnik oder Elektrische Antriebe/Pumpen.

Modernisierungsinvestitionen müssen zu einer Energieeinsparung von mindestens zehn Prozent gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre führen. Bei Neuinvestitionen ist eine Energieeinsparung von mindestens zehn Prozent gegenüber dem Branchendurchschnitt zu erzielen. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 25 Millionen Euro.

Mehr Informationen: www.kfw.de/292

KfW-Energieeffizienz­programm – Energieeffizient Bauen und Sanieren

Die energetische Sanierung des Gebäudebestands gehört weiterhin zu den wichtigsten Beiträgen zur Senkung der Schadstoffemissionen. Auch hier bietet die KfW ein eigenes Förderprogramm, um die Energiekosten in Gewerbegebäuden zu reduzieren. Gefördert wird die energetische Sanierung, wenn das Gebäude nach der Maßnahme einen der KfW-Effizienzstandards erfüllt.

Aber auch für einzelne Vorhaben wie die Wärmedämmung der Gebäudehülle oder von Fenstern und Türen, der Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie energieeffizienten Neubauten können Förderdarlehen beantragt werden. Auch hier liegt der Kredithöchstbetrag in der Regel bei bis zu 25 Millionen Euro.

Mehr Informationen: www.kfw.de/276

KfW-Umweltprogramm

Der Klassiker der KfW-Förderprogramme: Das KfW-Umweltprogramm wurde aufgelegt für Investitionen in Umweltschutz und Nachhaltigkeit, wenn die Unternehmen damit beispielsweise Material einsparen, Abfälle vermeiden, Abwässer reinigen oder Altlasten sanieren. Auch Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder Betankungsanlagen für Wasserstoff können mit den Förderkrediten errichtet werden.

Mehr Informationen: www.kfw.de/240

Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand

Klimaschutzmaßnahmen im Unternehmen geht häufig eine professionelle Energieberatung voraus. Die Kosten hierfür bezuschusst der Bund. Die Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Inanspruchnahme qualifizierter Energieberatungen.

Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 6.000 Euro.

Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro beläuft sich die Zuwendung auf 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 1.200 Euro. Die Energieberatung ist nur zuwendungsfähig, wenn sie durch einen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassenen Energieberater durchgeführt wurde. Die Beantragung erfolgt ebenfalls über das BAFA.

Mehr Informationen: www.bafa.de

Auch die  ostdeutschen Bundesländer fördern Energieeffizienz und den Einsatz Erneuerbarer Energien im Unternehmen:

Mecklenburg-Vorpommern

Für Mecklenburg-Vorpommern als Küsten- und Agrarland stellt der Klimawandel eine besondere Herausforderung dar. Dem Schutz vor den Folgen von Dürren oder  steigender Meeresspiegel kommt daher eine existenzielle Bedeutung zu. Den einstigen Spitzenplatz bei der Förderung der Energiewende hat das Land mittlerweile allerdings verloren. Der Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung ist dennoch hoch, Mecklenburg-Vorpommern gilt als ein bedeutender Stromexporteur. Bei den Forschungsausgaben für die Energiewende hinkt das Land jedoch hinterher.

Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen

Gefördert werden über das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern u.a. Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien, der Brennstoffzellentechnik oder der Elektromobilität im Unternehmen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 20.000 Euro betragen. Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Höhe der Anteilfinanzierung beträgt in der Regel bis zu 30 Prozent.

Mehr Informationen: www.lfi-mv.de

Brandenburg

Bei der Zahl der Unternehmen und der Beschäftigten im Bereich Erneuerbare Energien liegt Brandenburg laut einer Studie des DIW aus dem Jahr 2019 im Bundesländervergleich im Vorderfeld. Dieselbe Studie aber bemängelt, dass das Land seine einstige Vorreiterrolle bei der Nutzung Erneuerbarer Energien zuletzt nicht mehr verteidigen konnte. Die jetzige Landesregierung hat sich deshalb das Ziel gesetzt, mehr Solaranlagen zu bauen und die Akzeptanz der Windkraft bei der Bevölkerung zu erhöhen.

RENplus 2014-2020

Mit dem Förderprogramm RENplus 2014 – 2020 unterstützt das Brandenburgische Wirtschaftsministerium über die Investitionsbank des Landes Brandenburg Klimaschutzmaßnahmen in der Wirtschaft. Dazu gehören beispielsweise Investitionen von Unternehmen in Anlagen zur Energierückgewinnung, in Speichersysteme, Fernwärmesysteme oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, aber auch die Kosten für Energieberatungen, Energieaudits und Energiekonzepte werden bezuschusst. Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen zwischen 35 bis 80 Prozent gewährt.

Weil die Nachfrage nach den Fördermitteln allerdings auch in diesem Jahr anhaltend hoch ausfiel, kann nicht mehr gewährleitet werden, dass noch eingehende Anträge in 2020 prioritär bearbeitet werden. Über ein Nachfolgeprogramm nach 2020 wurde noch nicht entschieden.

Weitere Informationen: www.ilb.de

Berlin

Berlin rangiert in der DIW-Vergleichsstudie bei der Energiewende noch auf den hinteren Rängen, doch der politische Wille, die Solarenergie auszubauen und Unternehmen aus dem Bereich Erneuerbare Energien in der Hauptstadt anzusiedeln, wird als vorbildlich angesehen. Auch bei der Elektromobilität und dem Ausbau der Ladeinfrastruktur sowie der Zahl der Wasserstofftankstellen erzielt Berlin Erfolge.

Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)

Das erfolgreiche Förderprogramm zur Förderung der Elektromobilität in der Wirtschaft hat dazu beigetragen, die E-Mobilität im Wirtschaftsverkehr auszubauen. Gegenwärtig wurde das Programm ausgesetzt, auch weil Ressourcen bei der Investitionsbank Berlin für die Bearbeitung der Corona-Hilfen benötigt werden. Es ist aber geplant, das Förderprogramm WELMO mit geänderten Förderbedingungen wieder aufzugreifen.

Weitere Informationen: www.ibb.de

Sachsen

Sachsen liegt bei der Nutzung der Windenergie oder von Biomasse im Bundesvergleich deutlich im Hintertreffen. In der Photovoltaik machte jüngst die Ankündigung eines Schweizer Investors, den einstigen Solar-Standort Freiberg wiederzubeleben, Hoffnung. Beim Zubau von Photovoltaikanlagen schneidet der Freistaat ebenfalls besser ab. Die Forschungsausgaben für Systemintegration sind in Sachsen deutschlandweit die höchsten, in die Forschung zu Erneuerbaren Energien wird ebenfalls kräftig investiert.

Aufgrund der auslaufenden EU-Förderperiode besteht bei den Förderprogrammen für mehr Energieeffizienz in Unternehmen zurzeit ein Antragsstopp. Die Programme sollen aber in der kommenden Förderperiode fortgeführt werden.

Weitere Informationen: www.sab.sachsen.de/

Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt möchte sich als Standort für grüne Technologien etablieren. So soll beispielsweise am Chemiestandort Leuna künftig Wasserstoff als nachhaltiger Rohstoff im Großmaßstab produziert werden. Auch im Bereich Neue Mobilität will sich das Land stärker profilieren. Sachsen-Anhalt unterstützt deshalb auch Investitionen in grüne Innovationen.

IB-Darlehen Grüne Innovationen

Das Darlehen „Grüne Innovationen“ der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) fördert die Entwicklung von kommerziell nutzungsfähigen Prototypen und Pilotanlagen sowie Maßnahmen zur  Markterschließung insbesondere in den Schwerpunktbereichen Klimaschutz und Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler und Existenzgründer. Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 25.000 Euro.

Mehr Informationen: www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren

Thüringen

Das Thüringer Gesetz zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels sieht vor, dass der Energiebedarf im Land bis 2040 vollständig aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden soll. Auf dem Weg dorthin ist der Freistaat bereits führend bei der Wasserkraftnutzung und bekommt gute Noten für den Ausbau der Photovoltaik. Eine führende Position nimmt der Freistaat laut DIW auch bei der Zahl der Studiengänge im Bereich Erneuerbare Energien ein.

Green Invest

Das Programm GREEN Invest der Thüringer Aufbaubank fördert die Energieberatung und energetische Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen mit Zuschüssen mit bis zu 80 Prozent. Die qualifizierten Energieberatungen sollen die Energiesparpotenziale im Unternehmen aufzeigen. Die sich daraus möglicherweise ergebenden Investitionen werden im Anschluss ebenfalls gefördert.

Mehr Informationen: www.aufbaubank.de

 

 

 

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