Die Zahl der Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften ist im März auf einen weiteren Höchstwert gestiegen. Nie seit Beginn der Erhebung durch das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) im Januar 2016 gab es mehr Firmenpleiten. Allerdings ist ein Ende des Anstiegs der Insolvenzzahlen in Sicht.
Die Zahl der Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften in Deutschland liegt laut IWH-Insolvenztrend im März bei 1 297 (vgl. Abbildung 1). Damit wird der jüngste Rekordwert, der im Februar gemessene wurde, nochmals um 9% übertroffen. Der aktuelle Wert liegt zudem 35% höher als im März 2023 und 30% über dem März-Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019, also vor der Corona-Pandemie.
Schließungen großer Arbeitgeber können zu hohen und dauerhaften Einkommens- und Lohnverlusten bei den betroffenen Beschäftigten führen. Die Zahl der von Großinsolvenzen betroffenen Jobs liefert zudem eine gute Annäherung der Gesamtzahl der von Insolvenz betroffenen Arbeitsplätze. Die Analyse des IWH zeigt, dass in den größten 10% der Unternehmen, deren Insolvenz im März gemeldet wurde, ca. 11 000 Arbeitsplätze betroffen waren. Die Zahl der betroffenen Beschäftigten in den größten 10% der Unternehmen liegt damit auf dem Niveau des Vormonats, aber etwa 42% höher als in einem durchschnittlichen März vor der Corona-Pandemie (vgl. Abbildung 2).
Das IWH erhebt Frühindikatoren, die dem Insolvenzgeschehen um etwa zwei bis drei Monate vorlaufen. Steffen Müller, Leiter der IWH-Abteilung Strukturwandel und Produktivität sowie der dort angesiedelten Insolvenzforschung, erwartet zwar für den April nochmals hohe Insolvenzzahlen. „Bei den Frühindikatoren ist jedoch ein Silberstreif am Horizont erkennbar“, sagt Müller. „Nach den Höchstwerten im Januar zeigt sich im März abermals ein Rückgang. Das nährt die Hoffnung, dass die Insolvenzzahlen ab Mai wieder leicht zurückgehen könnten. Trotzdem werden sie noch viele Monate über dem Vor-Corona-Niveau liegen.“ Auch wenn Unternehmensinsolvenzen für die betroffenen Unternehmen, Beschäftigten und Gläubiger schmerzhaft seien, sei es für eine dauerhaft wettbewerbsfähige Volkswirtschaft wichtig, dass nicht mehr tragfähige Geschäftsmodelle aus dem Markt austreten und damit Platz für Neues schaffen. Parallel zu den hohen Insolvenzzahlen grassiere in vielen Branchen ein Arbeitskräftemangel, sagt Müller. „Das zeigt, dass Beschäftigte in leistungsfähigen Unternehmen händeringend gesucht werden. Deshalb ist das Risiko von Arbeitslosigkeit und langanhaltenden Einkommensverlusten nach Insolvenz des Arbeitgebers derzeit begrenzt.“
IWH-Insolvenztrend: Hintergrund, Daten, Methodik
Deutlich schneller als die amtliche Statistik liefert der IWH-Insolvenztrend des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) jeden Monat einen belastbaren Befund zum bundesweiten Insolvenzgeschehen für Personen- und Kapitalgesellschaften. Die Ergebnisse weisen nur geringfügige Abweichungen von den amtlichen Zahlen auf, die mit etwa zwei Monaten Zeitverzug eine umfassende Einschätzung der Lage erlauben (vgl. Abbildung 3). Der IWH-Insolvenztrend ist deshalb ein verlässlicher Frühindikator. Für seine Analysen wertet das IWH die aktuellen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Registergerichte aus und verknüpft sie mit Bilanzkennzahlen betroffener Unternehmen. Dank seiner langjährigen Expertise, gebündelt in der IWH-Insolvenzforschungsstelle, gehört das Institut bundesweit zu den führenden Einrichtungen auf diesem Themengebiet.
Die im IWH-Insolvenztrend gemeldeten Insolvenzen für Kapital- und Personengesellschaften umfassen in der Regel mehr als 90% der von Unternehmensinsolvenz betroffenen Arbeitsplätze und 95% der Forderungen. Damit bilden diese Zahlen verlässlich die direkten volkswirtschaftlichen Konsequenzen des Insolvenzgeschehens ab. Auch die amtliche Statistik weist monatlich vorläufige Insolvenzzahlen aus. Diese beziehen sich jedoch auf alle Regelinsolvenzen. Regelinsolvenzen umfassen neben den im IWH-Insolvenztrend erfassten Personen- und Kapitalgesellschaften auch die gesamtwirtschaftlich wenig relevante Gruppe der Kleinstunternehmen. Zudem werden auch bestimmte natürliche Personen wie Selbstständige oder ehemals selbstständig Tätige mit unüberschaubaren Vermögensverhältnissen sowie privat haftende Gesellschafter und Einzelunternehmer gemeldet. Die Zahl der Personen- und Kapitalgesellschaften macht weniger als die Hälfte der Regelinsolvenzen aus. Die prozentualen monatlichen Veränderungen bei den Regelinsolvenzen können sich deutlich von denen der Personen- und Kapitalgesellschaften unterscheiden.