Wer ist eigentlich ostdeutsch?

Im Zusammenhang mit dem Bundeskonzept zur Steigerung des Anteils von Ostdeutschen in Führungspositionen der Bundesverwaltung, das aktuell durch den Ostbeauftragten der Bundesrepublik Carsten Schneider vorgelegt wurde, war auch eine Begriffsbestimmung  notwendig, um eine valide Grundlage für die Datenerhebung im Rahmen des Bundeskonzeptes zu schaffen. W+M zitiert im Folgenden aus dem Konzept.

In der Wissenschaft existiert keine allgemeingültige Definition darüber, wer heute ostdeutsch ist. Erfolgte eine solche Kategorisierung in den 1990er Jahren auf der Basis des Geburtsortes in der ehemaligen DDR oder im früheren Bundesgebiet, verliert dieses Kriterium immer mehr an Trennschärfe.

Kategorisierungen können sowohl die Strukturunterschiede innerhalb von Gesellschaften
als auch die allgemeinen sozialen Repräsentationen reflektieren, aber auch beeinflussen und verändern. Eine aktuelle Studie bietet allein vier verschiedene Kategorisierungen an und zeigt, wie die unterschiedlichen Zählungen Ergebnisse und damit auch Schlussfolgerungen beeinflussen können. Neben den klassischen Kategorisierungen nach Wohnort oder Geburtsort könnte auch die Kategorisierung nach Sozialisationshintergrund in Betracht gezogen werden.

Demnach kann als ostdeutsch gezählt werden,

wer selbst in der ehemaligen DDR oder in Ostdeutschland geboren ist oder mindestens einen Elternteil hat, der dort geboren wurde. Zudem sei eine Kategorisierung nach Selbstidentifikation möglich – sprich, wer sich selbst eher als ostdeutsch denn als deutsch begreift bzw. einordnet.

Der Anteil Ostdeutscher an der Gesamtbevölkerung variiert nach diesen unterschiedlichen Begriffsbestimmungen stark zwischen 16,7 und 26,1 Prozent.

Für das vorliegende Bundeskonzept wurde der Geburtsort für die Definition des Begriffs
„ostdeutsch“ herangezogen. Ausgehend davon, dass der Eintritt in Führungspositionen in
der Regel erst in der Mitte des Erwerbslebens stattfindet, ist eine Zuordnung nach ost- und
westdeutscher Herkunft auf Basis des Geburtsortes noch ausreichend differenziert. Zudem
wird der Geburtsort neben dem Wohnort in der Personalstatistik erfasst, sodass dieser Ansatz auch praktisch umsetzbar ist. Demgegenüber lassen sich Daten zum Sozialisationshintergrund oder zur Selbstidentifikation aus der Personalstatistik nicht entnehmen, sodass ein Rückgriff auf diese Aspekte nicht möglich ist.
Personen mit Geburtsorten in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gelten damit im Rahmen des
vorliegenden Konzepts als Ostdeutsche. Berlin nimmt in diesem Zusammenhang eine Sonderstellung ein. Aufgrund der Teilungsgeschichte der Stadt wird eine Zuordnung zu Ost- bzw. Westdeutschland erschwert, sodass die Darstellung der Zahlen für Ostdeutschland jeweils mit und ohne Berlin erfolgt.

Hier geht es zum Konzept.