Donnerstag, Dezember 26, 2024

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W+M-Ratgeber: Abmahnwelle wegen Verwendung von Google-Fonts

Chemnitz. Die IHK Chemnitz informiert, dass in den letzten Tagen verstärkt immer mehr westsächsische Unternehmer unerfreuliche Post in ihren Briefkästen finden. Absender dieser Briefe sind Kanzleien in Berlin und Düsseldorf. Sie werfen den Empfängern vor, eine kostenlose Schriftart von Google für Webseiten zu nutzen und damit den Datenschutz zu verletzen. In der Praxis funktioniert das so: User, die eine Firmenseite aufrufen, werden unbemerkt zu Google weitergeleitet. Die Firmenwebsite ist so programmiert, dass ein Nutzer diese Schriftart bei Google abrufen muss. So erhält Google personenbezogene Daten des Nutzers der Website. „Juristisch bedeutet das eine Datenweitergabe in ein Land außerhalb der EU“, sagt Julian Kohl, Justiziar der IHK Chemnitz, Regionalkammer Plauen. Seit der Entscheidung „Schremps II“ des Europäischen Gerichtshofs sei eine solche Datenweitergabe nur zulässig, wenn das Zielland das Schutzniveau des europäischen Datenschutzes einhält. Dies sei allerdings bei der Datenweitergabe an Google und damit in die USA nicht der Fall, so der Jurist weiter.

 

Die Anzahl der betroffenen Unternehmen vermag die IHK nicht abzuschätzen. Mit Blick auf die Anzahl der Beratungen von Mitgliedsunternehmen zu diesem Thema und einer mutmaßlich hohen Dunkelziffer geht die Kammer von einer Massenabmahnung aus. „Mutmaßlich wurden von den beiden Kanzleien mehrere 100.000 Abmahnungen an Webseitenbetreiber in ganz Deutschland gesendet“, meint Kohl.

 

Unternehmen sollten schnell handeln und ihren Internetauftritt auf dieses Problem hin untersuchen, bevor Sie eine entsprechende Abmahnung erhalten. „Betroffene sollten vor einer übereilten Zahlung des geforderten Betrages die Rechtmäßigkeit der Abmahnung im Einzelfall prüfen lassen“, rät der Justiziar.

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