Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach würdigt Gründer im Handwerk

Potsdam. Rund 7.5000 Handwerksbetriebe stehen allein im Handwerkskammerbezirk Potsdam in den kommenden Jahren zur Übernahme an. Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach besuchte gemeinsam mit Robert Wüst, dem Präsidenten der Handwerkskammer Potsdam, drei Betriebe, denen eine erfolgreiche Gründung gelungen ist.

Mit fast 160.000 Beschäftigten in nahezu 40.000 Betrieben ist das Handwerk ein wirtschaftliches Schwergewicht in Brandenburg. „Gerade für ein Flächenland wie die Mark, in dem sich die demografische Entwicklung stark auswirkt, hat die Unternehmensnachfolge eine große Bedeutung“, so Steinbach. Das gelte umso mehr für Meisterbetriebe, in denen überwiegend die Ausbildung stattfinde.  Handwerkskammerpräsident Robert Wüst betonte: „Wie hoch die Dringlichkeit von Unternehmensnachfolgen oder Gründungen im Handwerk sind, zeigen die aktuellen Zahlen auch in unserem Kammerbezirk: In rund 43 Prozent unserer 17400 Mitgliedsbetriebe sind die Betriebsinhaberinnen oder Betriebsinhaber in Westbrandenburg 55 Jahre oder älter. Konkret sind damit in den nächsten Jahren zirka 7.500 Handwerksbetriebe mit rund 30.000 Mitarbeitern nur allein in Westbrandenburg vom Thema Nachfolge betroffen.“

Wie es gehen kann, erfuhr Wirtschaftsminister Steinbach u.a. in der Kfz-Werkstatt Monnin in Hohen Neuendorf. Diese hatte Kraftfahrzeugmechanikermeister Philipp Monnin 2018 von seinen Eltern übernommen, nachdem er 2017 seinen Meister gemacht hatte. Nach der Übernahme hat Monnin wie viele Unternehmensnachfolger in die Modernisierung des Betriebs investiert – in neue Hebebühnen und Rolltore beispielsweise. Der Handwerksmeister schilderte dem Minister vor allem die Probleme bei der Mitarbeiter- und Auszubildendensuche und den aus seiner Sicht zu hohen behördlichen und gesetzlichen Auflagen.

Einen ganz anderen Nachfolgefall stellt die Krause Elektrik KSF GmbH Elektroanlagenbau in Groß Kreutz dar. Hier haben die Elektrotechnikermeister Torsten und Andreas Landmann als Vater und Sohn einen zur Nachfolge anstehenden Elektrobetrieb übernommen, in dem sie zuvor als Mitarbeiter tätig waren. „Ohne meinen Vater hätte ich alleine nicht gegründet“, gestand Andreas Landmann. Als Vater-Sohn-Duo bedienen sie nun gemeinsam sowohl gewerbliche als auch private Kunden. Die Auftragsbücher seien gut gefüllt, die Übernahme habe sich gelohnt. Die Aufträge zu erfüllen, stelle sich zurzeit aber wegen der immer weiter steigenden Materialknappheit als große Herausforderung dar, ebenso die Kalkulation von Aufträgen angesichts der explodierenden Preise, erklärte Torsten Landmann dem Minister.

Augenoptikermeisterin Anja Briege wollte ursprünglich ihren ehemaligen Betrieb, in dem sie zehn Jahre tätig war, übernehmen, entschied sich aber aus Gründen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zur Neugründung des Optik Studios Briege in Werder. Das moderne Optikergeschäft nahe der Hafenpromenade betreibt die Optikermeisterin gegenwärtig noch alleine. Ihren Schritt zur Selbständigkeit habe sie bisher nicht bereut, schilderte Anja Briege.

Minister Steinbach verwies darauf, dass in Brandenburg passgenaue Förderprogramme zur Verfügung stehen, die den Übergabeprozess bzw. den Einstieg in die Selbstständigkeit erleichtern. Als Beispiele nannte er die Meistergründungsprämie, die Gründungsförderung und die Richtlinie zur Unternehmensnachfolge.

Die Meistergründungsprämie wurde im Herbst 2015 eingeführt, die Zugangsvoraussetzungen für die Prämie wurden seither verbessert, die Fördersummen erhöht. Die aktuelle Richtlinie gilt bis Ende 2023. Seit ihrem Start gab es mehr als 550 Förderzusagen mit einem Volumen von rund 6,2 Millionen Euro.

Aus dem Programm Gründungsförderung wurden im aktuellen Richtlinienzeitraum (2018-2022) fast 33 Millionen Euro bewilligt. Die neue Richtlinie für den künftigen Förderzeitraum 2022 bis 2028 befindet sich derzeit in der Endabstimmung, sie soll sich nach Auslaufen der aktuellen Förderung im Oktober nahtlos anschließen.

Neben der Förderung von Neugründungen ist es ebenso wichtig, den Fortbestand rentabler bestehender Unternehmen zu gewährleisten. Hierzu trägt die Unternehmensnachfolgerichtlinie bei, die aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie des Landes Brandenburg gespeist wird. Das neue EFRE-Unternehmensnachfolgeprogramm, das am 1. Juli die bisherige Richtlinie ablöst, hat eine Laufzeit bis Ende 2027.

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