Freitag, April 26, 2024

Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig: Warum Sachsen so interessant für Investoren ist

W+M stellte drei Fragen an die ostdeutschen Wirtschaftsminister Martin Dulig (Sachsen, SPD), Harry Glawe (Mecklenburg-Vorpommern, CDU), Ramona Pop (Berlin, Grüne), Prof. Dr. Jörg Steinbach (Brandenburg, SPD) Wolfgang Tiefensee (Thüringen, SPD) und Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-Anhalt, SPD).

Heute die Antworten von Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig.

W+M: Was sind die wichtigsten Argumente, mit denen Sie um Investoren werben?

Martin Dulig: Sachsen punktet mit seiner Bildungs- und Wissenschaftslandschaft mit hervorragend ausgebildeten Fachkräften, mit einer modernen Infrastruktur sowie einer exzellenten Vernetzung zwischen Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Die zentrale Lage in der Mitte Europas erweist sich für den Freistaat als echter Standortvorteil. Darüber hinaus bietet Sachsen mit seiner Mischung aus eindrucksvollem historischem Erbe, einer Vielzahl kultureller Attraktionen und Naturschönheiten eine ausgezeichnete Lebensqualität.

Gibt es eine Investition oder Ansiedlung aus der jüngsten Vergangenheit, auf die Sie besonders stolz sind?

Martin Dulig: Mit Bosch investiert ein global tätiges Unternehmen in Sachsen und tätigt hier die größte Einzelinvestition seiner Unternehmensgeschichte. Diese Investition ist höchst erfreulich. Das neue Werk bereichert das Netzwerk „Silicon Saxony“ und stärkt das gesamte Umfeld aus Zulieferern und Dienstleistern am schon jetzt bedeutendsten europäischen Standort für Mikroelektronik. Die Standortentscheidung von Bosch ist ähnlich bedeutsam wie die Entscheidung von Siemens Ende 1993 für eine Halbleiterfertigung in Dresden.

Wird es zeitnah weitere nennenswerte Ansiedlungen geben? Wenn ja, in welchen Branchen?

Martin Dulig: Ich möchte potenziellen Investoren nicht vorweggreifen. Die Investoren erwarten grundsätzlich eine vertrauliche Behandlung ihrer Investitionsabsichten und entscheiden in der Regel selbst über den jeweiligen Zeitpunkt der Bekanntgabe.

Fortsetzung folgt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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