Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen bis zum 30.09.2020, eventuell auch bis 31.03.2021 auszusetzen und regelt auch andere Erleichterungen für coronabedingt Insolvente.
Expertenrat: Das Corona-Virus und die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen
Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen bis zum 30.09.2020, eventuell auch bis 31.03.2021 auszusetzen und regelt auch andere Erleichterungen für coronabedingt Insolvente.