Freitag, November 22, 2024

IHK zu Rostock setzt Beitragsveranlagung für Kleingewerbetreibende aus

Rostock, 20. März 2020. In dieser Situation, so IHK-Präsident Klaus-Jürgen Strupp, möchte die IHK zu Rostock ihre von der Corona-Krise betroffenen IHK-zugehörigen Betriebe entlasten und ein entsprechendes Zeichen setzen. Das Präsidium der IHK zu Rostock hat daher am 20. März 2020 beschlossen, dass nach der IHK-Beitragsordnung für die im Handelsregister eingetragenen (HR)-Firmen und Organschaften Mahnung und Beitreibung bis auf weiteres ausgesetzt werden. Für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen werden offene Beiträge auf Antrag in einem „schlanken Verfahren“ gestundet. Beitragserlass oder -niederschlag bleiben einer Einzelfallprüfung vorbehalten.
Entsprechende Anträge halten wir auf unserer Webseite ab kommender Woche für IHK-zugehörige Unternehmen bereit.
Für Kleingewerbetreibende, sog. KGT, wird die Beitragsveranlagung bis auf weiteres sowohl für die Vorjahre wie auch das laufende Jahr ausgesetzt. Für bereits veranlagte/gezahlte Beiträge besteht die Möglichkeit einer Rücküberweisung/Stundung grundsätzlich nicht. Prüfungsgebühren für die ausgefallenen Zwischenprüfungen werden den vom Ausfall betroffenen Ausbildungsbetrieben zu 50 Prozent erstattet. Mehr.

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