In Zeitungsanzeigen heißt es gelegentlich: „Bei Insolvenzgefahr, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder wirtschaftlichen Problemen: Sofortige GmbH-Übernahme, sofortiger Geschäftsführerwechsel und Entlastung des alten Geschäftsführers“. Spezialisierte Dienstleister weisen dazu gerne auf ihre ganz besondere Seriosität hin und betonen, dass der Geschäftsführer während eines Insolvenzverfahrens seine Bonität und Reputation verliert, ihm Strafverfahren drohen und auch ein Insolvenzverwalter Ansprüche gegen den Geschäftsführer geltend machen würde. W+M-Experte Prof. Dr. Florian Stapper, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Steuerrecht erläutert im W+M Internet-Magazin, was es mit Formenbestattungen auf sich hat. Mehr.