Freitag, November 22, 2024

Mittelstand digital: Rechtssicherheit in der Digitalisierung

Themenserie Mittelstand-Digital: Teil 2: Rechtssicherheit in der Digitalisierung. Die Digitalisierung rechtssicher umsetzen. Von Martin Lundborg

Mit digitalen Technologien lassen sich Unternehmensprozesse effizienter gestalten und neue Geschäftsmodelle aufbauen. Doch wie steht es um die rechtlichen Aspekte der Digitalisierung? Hilfestellung bei Digitalisierungsfragen bieten ihnen die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren. Im zweiten Teil der Themenserie liegt der Fokus auf dem Kompetenzzentrum Chemnitz, das sich besonders mit den rechtlichen Fragen der digitalen Transformation befasst.

Immer mehr Mitarbeiter in kleinen und mittleren Unternehmen nutzen Laptops, Tablets oder Smartphones bei der Arbeit. Einer der praktischen Vorteile der Digitalisierung ist, dass sich Arbeitsplätze dadurch flexibler gestalten lassen und Arbeitskonzepte wie Home-Office beziehungsweise Telearbeit möglich werden: So müssen Büroarbeitnehmer nicht unbedingt im Betrieb anwesend sein und können ihre Aufgaben unterwegs oder zu Hause erledigen. Die Entkopplung der Tätigkeiten vom Arbeitsplatz wirft jedoch neue arbeitsrechtliche Fragen auf. Sind Arbeitnehmer zu Hause durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert? Dürfen sie auch im Krankheitsfall von dort aus arbeiten? Wie sieht die Rechtslage bei Mitarbeitern aus, die mit ihren eigenen Geräten sensible Unternehmensdaten verarbeiten, die sich außerhalb des Unternehmensnetzwerkes befinden?

Kompetenzzentrum Chemnitz TU Chemnitz

Die Wissensbox Recht 4.0 auf der Website des Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrums Chemnitz @ Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Chemnitz

Das Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Chemnitz bietet Unternehmen Hilfe bei diesen und vielen weiteren Fragen rund um das Thema Recht und Digitalisierung. So beinhaltet die Wissensbox Recht 4.0 Informationen zu Datenschutz, Haftung und Dateneigentum. Mittelständler, die keine eigene Rechtsabteilung haben und sich unsicher sind, ob sie die Vorgaben des Gesetzgebers erfüllen, können sich hier zu den verschiedenen Themengebieten informieren.

DSGVO hat datenschutzrechtliche Vorgaben verschärft

Für Verunsicherung sorgt bei vielen kleinen und mittleren Unternehmen das Thema Datenschutz, da sich durch die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die rechtlichen Anforderungen an sie erhöht haben und bei Verstößen gegen die DSGVO empfindliche Geldbußen drohen. Im September 2018 – und damit vier Monate nach Umsetzungsfrist der DSGVO – arbeitete laut Umfrage des Digitalverbandes Bitkom gerade einmal ein Viertel der Unternehmen DSGVO-konform.

Zur DSGVO bietet die Wissensbox des Kompetenzzentrums umfangreiches Informationsmaterial rund um die Dokumentations- und Rechenschaftspflichten: Wenn Unternehmen besondere personenbezogene Daten verarbeiten, sind sie dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen, der als Ansprechpartner für die rechtlichen Vorgaben zur Verfügung steht. Bei personenbezogenen Kundendaten müssen die Verarbeitungstätigkeiten zudem in einem Verzeichnis aufgeführt werden. Darüber hinaus müssen Unternehmen darauf achten, dass sie die Daten der Kunden wieder löschen, wenn diese über einen längeren Zeitraum keine neuen Aufträge mehr erteilen. Im Falle eines Diebstahls personenbezogener Kundendaten ist es zudem erforderlich, dass sie umgehend die Aufsichtsbehörden und auch die Betroffenen informieren.
Neben einem praktischen Handlungsleitfaden zur Umsetzung der DSGVO-Rechtsvorschriften gibt die Wissensbox weitere Tipps zur DSGVO-konformen Erstellung und Verwendung von Bildmaterial. So müssen Unternehmen, die auf Veranstaltungen Bildmaterial von Personen anfertigen, diese über das entstandene Bildmaterial informieren und in bestimmten Fällen zuvor eine schriftliche Einwilligung der Personen einholen. Unternehmen, die zudem Bilder, deren Urheber sie nicht sind, auf Social-Media-Kanälen veröffentlichen, müssen sich auch hier die Einwilligung des Fotografen einholen. Die DSGVO hat die datenschutzrechtlichen Bestimmungen durchaus verschärft. Bei Verstößen gegen die Vorschriften werden Unternehmen in der Regel zunächst abgemahnt. Wenn sie sich wiederholt nicht an die Verordnungen halten, müssen sie mit Bußgeldern von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent ihres Jahresumsatzes rechnen.

Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Chemnitz bietet in vielen Rechtsgebieten Unterstützung

In den Kompetenzzentren können sich kleine und mittlere Unternehmen einen ersten Überblick darüber verschaffen, auf welche rechtlichen Anforderungen in den verschiedenen Themengebieten sie achten müssen. Neben dem Arbeitsrecht und dem Datenschutz ist dies auch das Haftungsrecht. Haftungsrechtliche Fragen entstehen zum Beispiel wenn Mitarbeiter während der Arbeitszeit Rechtsverletzungen im Internet begehen oder wenn vollautomatisierte Technologien oder Prozesse wie autonomes Fahren oder Maschine-zu-Maschine-Kommunikation verwendet werden. Mit zunehmend automatisierten Erfassungsprozessen personenbezogener Daten spielt in Unternehmen auch das Thema Dateneigentum eine immer größere Rolle: Wem gehören Daten, die Maschinen im Rahmen einer Zusammenarbeit erzeugen? Dürfen die Daten Dritter verarbeitet, gelöscht oder gespeichert werden? Die Wissensbox bietet auch in diesem Rechtsgebiet eine Übersicht darüber, wie Unternehmen Datenverarbeitungsprozesse rechtskonform anwenden.
Das Kompetenzzentrum Chemnitz hilft Unternehmen dabei, die Digitalisierung rechtssicher voranzutreiben, denn nur so können Unternehmen ihre Digitalisierungsziele auch umsetzen. Die Wissensbox des Kompetenzzentrums befindet sich hier.

Kompetenzzentrum Chemnitz TU Chemnitz

Mittelstand-Digital
Mittelstand-Digital informiert kleine und mittlere Unternehmen über die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung. Die geförderten Kompetenzzentren helfen mit Expertenwissen, Demonstrationszentren, Best-Practice-Beispielen sowie Netzwerken, die dem Erfahrungsaustausch dienen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ermöglicht die kostenfreie Nutzung aller Angebote von Mittelstand-Digital. Weitere Informationen finden Sie unter mittelstand-digital.de.

Autor: Martin Lundborg, Leiter der Begleitforschung Mittelstand-Digital

 

Fotos: TU Chemnitz, Romy Uhlig.

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