Wirtschaft und Markt

Windenergie: Wir brauchen bei allen Gesetzen den Turbo-Check

Windpark. Foto: AdobeStock

Potsdam, 22.02.2022 – Der Brandenburgische Landtag verabschiedete das „Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (Brandenburgisches Flächenzielgesetz – BbgFzG)“. Die Regierungskoalition stellt damit die Weichen, um das vom Bund festgelegte Flächenziel für Windräder zu erreichen. Das Brandenburgische Flächenzielgesetz sieht entsprechend der Bundesvorgabe vor, dass jede der fünf Planungsregionen 1,8 Prozent bis 2027 und 2,2 Prozent seiner Fläche bis 2032 für die Nutzung durch Windenergie ausweist.

Jan Hinrich Glahr, Vorsitzender des BWE Landesverbandes Berlin Brandenburg, nimmt dazu wie folgt Stellung:

„Klimaneutralität. Versorgungssicherheit. Unabhängigkeit. Die Ziele der Bundesregierung sind ambitioniert. Wenn jetzt nicht alle Akteure, von der Landesregierung über die Behörden bis zu jeder einzelnen Kommune, an einem Strang ziehen, werden wir diese aber verfehlen. Dafür brauchen wir dringend mehr Tempo, sowohl bei der Bereitstellung von Flächen als auch bei der Bearbeitung von Genehmigungsanträgen.

Das Brandenburgische Flächenzielgesetz ist daher nur konsequent und ein wichtiger Schritt. Weitere Maßnahmen zur Beschleunigung müssen jetzt folgen. In Kürze erwarten wir daher auch die dringend notwendigen Anpassungen beim Artenschutz und beim Denkmalschutz.“

Der BWE hat im vergangenen Jahr eine Studie veröffentlicht, in der die Flächenpotenziale für die Windenergie an Land ermittelt wurden. Das Ergebnis zeigt, dass in Brandenburg ausreichend Flächen zur Verfügung stehen, um das Mindestziel von 2,2 Prozent zu erreichen. Wichtig ist dabei, dass die ausgewiesenen Flächen auch in jedem Fall bebaubar und vollständig nutzbar sind.

Jan Hinrich Glahr weiter: „Die Brandenburger Energiestrategie 2040 gibt eindeutige Ziele vor. Die Ausbauziele für die nächsten Jahre wurden deutlich erhöht. Die Speicherung mit Hilfe von Wasserstoff bietet hier nochmals neue Möglichkeiten. Doch noch immer dauern Planungs- und Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen durchschnittlich sechs Jahre. Die Verfahren sind weiterhin viel zu kompliziert. Wir benötigen klare, verbindliche Regelungen und deutlich schnellere Verfahren. Bei jedem Gesetz, bei jeder Regelung, bei jedem Erlass muss es daher einen Turbo-Check geben.“

Hintergrund

Mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Rahmen des „Osterpakets“ wurden die Ausbauziele der Erneuerbaren Energien im Stromsektor erheblich angehoben. Der Beitrag der Erneuerbaren Energien zur Stromversorgung soll demzufolge von derzeit knapp 234 Terawattstunde (TWh) auf bis zu 600 TWh im Jahr 2030 erhöht werden. Insbesondere Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) und Windenergieanlagen an Land weisen ein hohes Ausbaupotenzial auf und stehen daher im Fokus der deutschen Energiewende. Die für die Windenergie benötigten Flächen werden in Brandenburg auf regionaler Planungsebene identifiziert und ausgewiesen, womit dem Land eine entscheidende Rolle zukommt. Durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) hat die Bundesregierung den Ländern erstmals ein verbindliches Flächenziel für den Ausbau von Windenergie gesetzt: Brandenburg muss demnach bis 2027 1,8 Prozent, bis 2032 2,2 Prozent der Landesfläche ausweisen.

Die Flächenpotenzialanalyse des BWE finden Sie hier, https://www.wind-energie.de/fileadmin/redaktion/dokumente/publikationen-oeffentlich/themen/01-mensch-und-umwelt/02-planung/20220920_BWE_Flaechenpotentiale_Windenergie_an_Land.pdf

Die gesamte Stellungnahme des BWE Landesverbandes zum Flächenzielgesetz finden Sie hier, https://windkraft-brandenburg.de/wp-content/uploads/2023/02/2023-01-06_BWE_Stellungnahme_FlaechenzielG_AIL.pdf

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