Dienstag, Oktober 8, 2024

W+M-Ratgeber Recht: EU-Energiekrisenbeitrag (Übergewinnsteuer)

Neue Gesetze und Regelungen für Unternehmen 2023. W+M informiert in seiner Ratgeber-Serie.

Teil 3: EU-Energiekrisenbeitrag (Übergewinnsteuer)

Für bestimmte Unternehmen, die im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich tätig sind, wird für zwei volle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen, eine Übergewinnsteuer eingeführt. Betroffen sind Unternehmen, die 75 Prozent ihres Umsatzes durch die in der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Wirtschaftstätigkeiten in den Bereichen Extraktion, Bergbau, Erdölraffination oder Herstellung von Kokereierzeugnissen erzielen. Der EU-Energiekrisenbeitrag beträgt 33 Prozent auf den Teil des Gewinns, der um mehr als 20 Prozent oberhalb des durchschnittlichen Gewinns der Jahre 2018-2021 liegt.

Teil 1: W+M-Ratgeber Recht:
Urlaubsansprüche verjähren nicht mehr
Teil 2: W+M-Ratgeber Recht:
Lieferkettengesetz bringt noch mehr Pflichten für Unternehmen

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