Mittwoch, Dezember 11, 2024

Beschleunigung von Verwaltungsgerichtsverfahren: Vorrang für große Infrastrukturprojekte

Berlin, 30. November 2022. Die Transformation des Energiesystem soll beschleunigt werden: Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich beschlossen.
Die Beschleunigung von großen Infrastrukturprojekten ist eine wichtige Voraussetzung für die Modernisierung Deutschlands, für künftiges Wachstum und Wohlstand. Daher hat das Kabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich beschlossen.

Transformation des Energiesystems

Gerade in Zeiten angespannter Energiemärkte und der Transformation des Energiesystems in Deutschland bekommt dieses Vorhaben eine besondere Bedeutung. Der Ausbau von Gas- und Stromleitungen sowie Flüssiggasterminals haben absolute Priorität. Die Energiewende verlangt zudem den zügigen Ausbau erneuerbarer Energien. Hinzu kommen Vorhaben beim Straßenbau und im Schienennetz.

Bundesjustizminister Marco Buschmann betont, dass die Bundesregierung in allen Bereichen des Verfahrens schneller und dynamischer werden will. „Bei den Verwaltungsgerichtsverfahren gehen wir nun einen wichtigen Schritt. Die Gerichtsverfahren zu großen Infrastrukturprojekten erhalten Vorrang und werden effizienter. Klar korrigierbare Mängel sollen Projekte nicht mehr aufhalten“, so der Bundesjustizminister.

Drei Leitgedanken

Dem Gesetzentwurf zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich liegen drei Leitgedanken zugrunde: Planungsbeschleunigung, Rechtssicherheit sowie Normenklarheit. Ziel ist die bevorzugte Behandlung bedeutsamer Infrastrukturvorhaben gegenüber anderen Verfahren. Der Gesetzentwurf stellt daneben sicher, dass die hohe Qualität verwaltungsgerichtlicher Verfahren aufrechterhalten wird.

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