Ratgeber: Sanierung durch Restrukturierungsplan vorgerichtlich und geräuschlos ab 2021 möglich

Insolvente Unternehmen können sich vorgerichtlich sanieren, indem sie sich mit ihren Gläubigern verständigen. Einen Rechtsrahmen gibt es dafür nicht. In einem eröffneten Insolvenzverfahren können sich Insolvente durch die sogenannte übertragende Sanierung oder durch einen Insolvenzplan entschulden. Wer ab 2021 vorgerichtlich, geräuschlos, schnell und effektiv durch Restrukturierungsplan saniert werden will, sollte unbedingt den Beitrag unseres Insolvenzexperten Prof. Dr. Florian Stapper im W+M-Onlinemagazin lesen.