Ratgeber: Corona-Pandemie – Insolvenzantragspflicht bleibt bei Überschuldung ausgesetzt
Die Pflicht, einen eigenen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen, hatte der Gesetzgeber auf Grund der Corona-Pandemie mit Wirkung zum 01.03.2020 zunächst bis zum 30.09.2020 ausgesetzt. Das Gesetz bietet die Möglichkeit der Verlängerung bis zum 31.03.2021. Die Bundesregierung hat dazu am 25.08.2020 die Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur für überschuldete Unternehmen beschlossen. Was dabei zu beachten ist, erläutert Fachanwalt für Insolvenzrecht Prof. Dr. Florian Stapper im W+M-Onlinemagazin.