Freitag, April 19, 2024

Oberverwaltungsgericht MV stoppt Bohrverbot im Küstenmeer

Greifswald. Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (OVG) hat das Verbot der Förderung von Erdgas und Erdöl im Küstenmeer gekippt. Geklagt hatte die Berliner Central European Petroleum GmbH (CEP). Eine Revision ist nicht zugelassen. Das Verbot solcher Bohrungen war im Landesraumentwicklungsprogramm 2016 festgeschrieben. Dort hieß es, dass die Förderung von Erdgas und Erdöl durch Bohrungen im Küstenmeer einschließlich Stützbohrungen im Meer für Produktionsbohrungen auf dem Festland ausgeschlossen sind. Das klagende Unternehmen, die CEP Central European Petroleum GmbH, ist ein Unternehmen zur Exploration und Förderung von Kohlenwasserstoffen. Der Schwerpunkt des Unternehmens liegt auf der Aufsuchung konventioneller Erdöl- und Erdgasvorkommen im Osten Deutschlands. Aktuell hält CEP Aufsuchungserlaubnisfelder entlang bekannter Kohlenwasserstoffvorkommen in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Mehr. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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