Unberechtigte Soforthilfen können in Berlin straffrei zurückgezahlt werden

Wie Spiegel.de berichtet, ermittelt das LKA Berlin mittlerweile in mehr als 90 Fällen wegen mutmaßlichen Subventionsbetrugs bei Corona-Soforthilfen. Der Gesamtschaden ist rasant angestiegen und lag zu Wochenbeginn bei etwa 700.000 Euro. Der Missbrauch der Soforthilfe hat aber vermutlich noch größere Ausmaße. Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen plant, alle Soforthilfeempfänger anzuschreiben, damit sie nochmals ihre Antragsberechtigung prüfen und ggf. die unberechtigten Zahlungen straffrei zurückzahlen.
Soeben hat die IBB folgendes mitgeteilt:Im Rahmen ihrer Sicherheitsüberprüfungen hat die Investitionsbank Berlin (IBB) heute (28.04.2020) im Internet eine Fakesite – www.ibb-bank.de – gefunden. Bei dieser Seite handelt es sich um eine Fälschung. Sollten Sie diese Seite benutzen sollten, besteht die Gefahr von Identitätsdiebstahl.

 

Aus Sicherheitsgründen hat die IBB unverzüglich die Antragstellung vorübergehend gestoppt. Zudem hat die Förderbank alle notwendigen Schritte eingeleitet und die Sicherheitsbehörden informiert.

 

Die offizielle Seite der IBB lautet www.ibb.de. Kundinnen und Kunden gelangen ausschließlich über das Warteschlangenmanagement der IBB zur Antragstellung.