Die Marke Glashütte soll besser geschützt werden
Glashütte/Berlin. Sachsen hat vergangene Woche eine Verordnung in den Rechtsausschuss des Bundesrates eingebracht, die Glashütter Uhren eine markenrechtlich geschützte Herkunftsbezeichnung sichern soll. Wie die Freie Presse berichtet, sollen nur noch Uhren sich mit der Herkunftsbezeichnung Glashütte schmücken dürfen, wenn mindestens 50 Prozent der Wertschöpfung im Herkunftsgebiet erfolgen.Mehr.