Dresden. In diesem Jahr können wir 30 Jahre Mauerfall feiern – jenes einschneidende Ereignis der jüngeren deutschen Geschichte, das kurze Zeit später zum Beitritt der wieder entstandenen ostdeutschen Länder zur Bundesrepublik Deutschland führte. Was aber vielfach vergessen wird: Mit der deutschen Vereinigung wurde die ehemalige DDR nicht nur Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland, sondern zugleich auch Teil der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft beziehungsweise der wenig später gegründeten Europäischen Union – mit allen Rechten, aber auch Pflichten, die mit einer EU-Mitgliedschaft verbunden sind. So erlangten fortan auch für die ostdeutschen Länder die teils recht detaillierten europarechtlichen Vorschriften Gültigkeit, die für viele landes- und bundespolitische Gesetzesvorhaben bindend sind. Der hieraus resultierenden Einschränkung der regionalen und nationalen Souveränität stehen jedoch die immensen Vorteile gegenüber, die Ostdeutschland durch die damit ermöglichte Integration in den einheitlichen europäischen Binnenmarkt erfuhr: Durch die Verwirklichung der vier „Grundfreiheiten“ (Freier Warenverkehr, Freizügigkeit des Personenverkehrs, Dienstleistungsfreiheit und freier Kapital- und Zahlungsverkehr) wurden gravierende Hemmnisse für grenzüberschreitende Aktivitäten auf den genannten Gebieten beseitigt. Den Beitrag von Prof. Dr. Joachim Ragnitz lesen Sie im W+M-Internetmagazin.
Dieser Beitrag erscheint auch in der Printausgabe von WIRTSCHAFT+MARKT, Frühjahr 2019.